Impressum

F. Leitner Mineralöle GmbH

Kärntner Straße 4
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316/777
Fax: +43 (0)316/777 – 22
Email: office@leitner-mineraloele.at

UID-Nr: ATU 28702801
FN: 44745b
Firmenbuch Landesgericht für ZRS Graz

Informationspflicht lt. ECG

Allgemeine Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen

  1. Die allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer Angebote, sowie sämtlicher mit uns abgeschlossener Kaufverträge. Alle vom Käufer gemachten Vorschriften und Bemerkungen, welche sich nicht mit diesen allgemeinen Bedingungen decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.

  2. Die F.Leitner Tankcard, in Folge Tankcard genannt, wird von der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH, Kärntner Straße 4, 8020 Graz, in Folge F. Leitner genannt, ausgegeben und verwaltet. Die Tankcard verbleibt im Eigentum der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH.

  3. Die Tankcard ist für firmenmäßige Nutzung geeignet. Die Firma F. Leitner benötigt für die Sicherstellung etwaiger Ausfälle der Tankrechnungen eine Sicherheit. Diese wird nach Rücksprache mit der Geschäftsführung festgelegt.

  4. Für die Tankcard wird eine Kaution von € 10,- inkl. MwSt. eingehoben, die bei Rückgabe der Tankcard wieder erstattet wird, wenn die Tankcard in einwandfreiem Zustand ist und der Betrag nicht zur Deckung allfälliger Ansprüche der Firma F. Leitner erforderlich ist.

  5. Die Tankcard wird mit einer vom Kunden gewünschten vierstelligen Geheimzahl geschützt. Diese Geheimzahl darf nicht in der Nähe der Tankcard vermerkt bzw. aufbehalten werden und darf auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Abhandenkommen der Tankcard ist dies sofort der Firma F. Leitner zu melden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Kunde für die missbräuchliche Verwendung. Bei Verlust oder Beschädigung der Tankcard, durch den Kunden, wird der Einsatz in der Höhe von € 10,- einbehalten!

  6. Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und dgl. sind unverzüglich der Firma F. Leitner bekannt zu geben.

  7. Die Firma F. Leitner kann die Ausstellung der Tankcard ohne Angaben von Gründen verweigern.

  8. Die Firma F. Leitner hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit, ohne Angabe von Gründen, aufzulösen und die Tankcard zu sperren und rückzufordern.

  9. Die Firma F. Leitner behält sich die Öffnungszeiten der Tankstellen vor und weiters im Bedarfsfall die Kontingentierung der Treibstoffmenge.

  10. Preise und Rabatte sind ohne Gewähr und Änderungen bleiben der Firma F. Leitner vorbehalten.

  11. Die Firma F. Leitner ist berechtigt, Forderungen aus Treibstofflieferungen im Rahmen der Benützung der Tankanlage jederzeit abzurechnen und sofort fällig zu stellen.

  12. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Störungen des Tankautomaten keine Belege über die getätigten Treibstoffbezüge ausgedruckt werden. Für die Verrechnungskontrolle der Tankungen sind die Daten der geeichten Anzeige auf der Zapfsäule zu notieren.

  13. Die Abrechnung der Tankungen erfolgt am Monatsanfang des darauf folgenden Monats. Es wird, wenn nichts anderes vereinbart, der daraus resultierende Betrag zwischen 5. und 15. des Folgemonats abgebucht. Der vom Girokonto des Kunden abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der Tankcardinhaber nicht binnen 10 Tagen nach Abbuchung schriftlich widerspricht. Der Kunde verpflichtet sich jeweils für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wird – aus welchen Gründen auch immer – eine Abbuchung nicht durchgeführt, wird die Karte gesperrt und die uns angelasteten Rückbuchungsgebühren der Bank dem Kunden in Rechnung gestellt. Außerdem verrechnet die Firma F. Leitner € 5,- Bearbeitungsgebühr pro Rückbuchung.

  14. Zur Benützung der Tankanlage ist nur der Tankcardinhaber oder ein von ihm ausdrücklich Bevollmächtigter berechtigt. Gibt der Tankkunde die Tankcard unter Vollmachterteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, den Inhalt dieser Bedingungen dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen des Zuwiderhandelns gegen diese Bedingungen.

  15. Die Anleitung für das Tanken an unseren Tankstellen finden Sie an den jeweiligen Tankautomaten (Oder auf www.leitner-mineraloele.at). Sollte der Kunde dennoch Fehler beim Tanken machen, haftet ausschließlich der Kunde. Durch die Fehlbedienung des Kunden an unseren Tankstellen kann die Firma F. Leitner zu keiner Haftung herangezogen werden. Für die Aushebung von Fehltankungen, die durch das Verschulden des Kunden entstanden sind, wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

  16. Beim Wahlvorgang am Tankautomat sind jeweils die „Befehle“ der Bedienerführung abzuwarten, bevor die nächste Eingabe erfolgt. Pro Tankcard darf immer nur ein Zapfpunkt freigegeben werden.

  17. Unsere Tankstellen sind videoüberwacht. Sollte der Kunde in irgendeiner Weise Schäden an der Tankstelle hinterlassen, sind diese unverzüglich bzw. spätestens am nächsten Werktag der Firma F. Leitner zu melden. Sollte dies nicht geschehen, wird es zu einer Anzeige gebracht.

  18. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
    • jeglicher Umgang mit offenem Feuer, sowie Rauchen usw. im Bereich der Tankstelle verboten ist,
    • das Fahrzeug gegen Abrollen gesichert wird und der Fahrzeugmotor abzustellen ist,
    • das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während des Tankens untersagt ist,
    • bei den Tankstellen angebrachte Bedienungsanleitungen bzw. den Anzeigen am Display des Tankautomaten unbedingt Folge zu leisten ist,
    • die Betankung nur in den Betriebstank des betreffenden Fahrzeuges bzw. in einen für Treibstofftransport geeigneten Behälter stattfinden darf.

  19. Der Gerichtsstand ist Graz.

  20. Die allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen umfassen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma F. Leitner Mineralöle GmbH.

  21. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Bedingungen zur Benützung unserer Tankstellen bzw. Änderungen von den allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können und diese im Büro Kärntner Straße 4 zum Aushang gebracht werden.

  22. Die Gutscheine/Guthabenbelege können bei allen Shops und Automatenstationen gegen Treibstoff sowie auch Shop-Waren eingelöst werden.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer Angebote sowie sämtlicher mit uns abgeschlossenen Kaufverträge. Alle vom Käufer gemachten Vorschriften und Bemerkungen, welche sich nicht mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.

  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht von uns schriftlich anderes erklärt ist.

  3. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise, für die von uns jeweils angegebene Mengeneinheit ohne Gebinde inkl. Mineralölsteuer, Zoll- und sonstiger Beiträge, jedoch exklusive Umsatzsteuer. Ändern sich nach Vertragsabschluss die Lager-, Umschlags- oder Transportkosten oder wird die Ware mit zusätzlichen oder höheren Steuern bzw. Abgaben belastet oder erhöhen sich die Einstandskosten aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland, so wird der Preis entsprechend angepasst. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 3 KSchG (Haustürgeschäft) und § 5 KSchG (Fernabsatzvertrag) für Warenlieferungen des Verkäufers kein Rücktrittsrecht besteht. Für stornierte Lieferungen und Leistungen wird eine entsprechende Stornogebühr verrechnet.

  4. Für die Mengenfeststellung ist das auf der Lieferstelle durch Wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend. Bei Lieferung im Tankwagen ist die Menge maßgebend, die durch die geeichte Messvorrichtung angezeigt wird (z.B. bei Heizöl – Menge in 15°C-Liter).

  5. Die Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung innerhalb angemessener Frist. Soweit wir die Lieferung nicht mittels eigenen Straßenfahrzeug durchführen, gilt unsere Lieferpflicht mit der Übergabe der Ware an den Abholer, Spediteur oder Frachtführer als erfüllt, und sämtliche Risiken gehen hiermit auf den Käufer über. Die Abnahme der Ware hat, falls nicht anders vereinbart ist, in ungeteilter Menge zu erfolgen. Gerät der Käufer mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug, kann der Verkäufer die fällige Lieferung ganz oder teilweise auf Kosten des Käufers einlagern oder nach einer weiteren Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. So gehen allfällige Transport-, Einlagerung-, oder Wagenstandskosten unbeschadet unserer weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht für Nachteile aus nachträglich verlangten Änderungen oder Spezifikationen durch den Käufer. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine falsche oder ungenaue Versandanschrift gegeben hat, gehen stets zu dessen Lasten. Anspruch auf Schadenersatz steht uns dem Käufer gegenüber auch dann zu, wenn dieser irgendeine andere Vertragsbedingung nicht eingehalten hat. Wir behalten uns Teillieferungen vor, die hinsichtlich der Bezahlung als gesonderte Geschäfte gelten. Wir haften nicht für die Einhaltung bestimmter Liefertermine und Lieferfristen. Insbesondere stehen unsere Lieferzusagen auch unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer haftet dafür, dass die Zufahrt für das entsprechende Lieferfahrzeug geeignet ist und garantiert dafür, dass die von ihm betriebenen Abfüll- und Lagereinrichtungen in einwandfreiem technischem Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich- und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden. Ist eine Zustellung aus den angeführten Gründen nicht möglich, so haftet der Käufer für die entstandenen Kosten.

  6. Beanstandungen der Ware haben unverzüglich nach Eintreffen zu erfolgen. Bei begründeter und rechtzeitiger Bemängelung der Ware sind wir verhalten, sie zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Darüberhinausgehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  7. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung vermerkt. Ist abweichend hiervon ein Zahlungsziel vereinbart, so beginnt das Zahlungsziel mit dem Liefertag. Im Verzugsfall sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen und alle noch aushaftenden Beträge fällig zu stellen. Weiters ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, dem Unternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Wir sind bei Zahlungsverzug oder bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns bei Kaufabschluss nicht bekannt waren und die unsere Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, unbeschadet unserer Rechte befugt, vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzutreten. Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung mit Ausnahme gerichtlich festgestellter Forderungen. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden: Ausdrücklich bestätigt der Kunde mit seiner Bestellung, dass die Lieferungen unseres Unternehmens für die Fortführung des Unternehmens im Insolvenzfall nicht notwendig sind und sohin der Vertrag im Insolvenzfall des Kunden aufgelöst wird. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und des Fortbestandes des Vertrages ist der Masseverwalter verpflichtet für die erfolgenden Bestellungen zu haften. Wir behalten uns vor, die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen. Zahlungen an Personen, die von uns nicht ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt wurden bzw. sich nicht durch eine firmenmäßig gefertigte Inkassovollmacht ausgewiesen haben, werden von uns nur anerkannt, wenn sie uns und soweit sie uns tatsächlich zugekommen sind. Soweit unsere Ware mit solcher von anderen Lieferanten vermischt wurde, steht uns das Recht auf Ersatzaus-sonderung zu. Bei Pfändung ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch bei Weitergabe an Dritte. Im Falle des Zahlungsverzugs gestattet der Käufer unserem Unternehmen den jederzeitigen Zutritt zum Aufbewahrungsort unserer Eigentumsvorbehaltsware zwecks Inventarisierung oder Mitnahme. Das Unternehmen ist berechtigt, die gelieferte Ware einzuziehen und den Gegenwert abzüglich der Manipulationskosten mit dem offenen Saldo zu verrechnen. Der Kunde ist bei objektivem Zahlungsverzug nicht berechtigt, weitere Ware zu verbrauchen.

  8. Alle Fälle höherer Gewalt, wie überhaupt alle Ereignisse oder Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen und die Lieferung verhindern, verzögern oder sonst wie nachteilige beeinflussen, verschaffen uns das Recht, die Lieferung für die Dauer solcher Zustände hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In beiden Fällen sind wir nicht schadenersatzpflichtig. Unter höherer Gewalt sind alle unvorhergesehenen Ereignisse und Umstände zu verstehen, welche uns an der Durchführung der Lieferung gemäß den Vertragsbedingungen hindern, wie Ausfall von in Aussicht genommenen Bezugsquellen, Störungen und Hemmnisse im Verkehr, Maßnahmen und Verhaltensweisen ausländischer und inländischer Behörden usw.

  9. Die F. Leitner Mineralöle GmbH verwendet von Kunden übermittelte Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Überprüfung seiner Identität und Bonität und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an behördlich befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§ 152 GewO), übermittelt werden. Soweit die F. Leitner Mineralöle GmbH im Anlassfall ein überwiegendes berechtigtes Interesse an dieser Datenverwendung hat (§ 8 DSG 2000), ist diese zur Durchführung einer Identitäts- und Bonitätsprüfung auch im Fall eines Widerrufs der Zustimmungserklärung des Kunden berechtigt. Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der personenbezogenen Daten seitens des Kunden bleibt hiervon unberührt.

  10. Gerichtsstand ist Graz, und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozess.

Konzept, Webdesign und Technische Umsetzung

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